Westcoast-Drivers-SH
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Unser Satzung



SATZUNG DER WESTCOAST DRIVERS SH


1.Die Westcoast Drivers SH dienen alleine dem NAchgang eines gemeinsamen Hobbys und dem daraus resultierenden Besuch von Veranstaltungen oder aber auch der Organisation einer eigenen Veranstaltung und dem ausleben der gemeinsamen Interessen.

2. Die Gründung der Westcoast Drivers SH erfolgte im Jahr 2009 mit 3 Mitgliedern und einem Nachwuchs und hat momentan den Sitz in 25785 Sarzbüttel.

3. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten (Clubgründer nicht abwählbar) dem 1. Vorsitzenden (Clubgründer nicht abwählbar) dem 2. Vorsitzenden ( Stellvertreter des 1. Vorsitzenden wird jährlich gewählt in der Jahreshauptversammlung) dem Kassenwart (ab 7 Mitglieder) dem Kassen prüfer (ab 7 Mitglieder) und dem Schriftführer ( ab 7 Mitglieder)

4. Clubbeitrag wird erst ab einer Mitgiederzahl von 7 erhoben in Höhe von 5 Euro monatlich.
Diese 5 Euro werden auf ein Sparbuch bei der Sparkasse eingezahlt.
Dieses Geld wird genutzt um bei Veranstaltungen den Eintritt zu bezahlen oder aber andere Unternehmungen zu finanzieren.

5.Zur Wahl stehen einmal im Jahr der 2. Vorsitzende , der Kassenwart , der Kassenprüfer und der Schriftführer.
Wahl und Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.
Gewählt wird einmal im Jahr in der Jahreshauptversammlung.
Es haben auch die Mitglieder die der Versammlung nicht beiwohnen ein Stimmrecht.
Diese Mitglieder sind verplichtet Jhre Stimme bis spätestens zum Wahltag beim Präsidenten in einem geschlossenen Umschlag einzureichen.

6. Mitglieder sind alle Aktiven und Passiven sowie alle Ehrenmitglieder.

7.Die Mitgliedschaft wird nach einer 1 monatigen Probezeit ausschließlich von der Vorstandsspitze gewählt.

8.Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt aus dem Club oder den Rausschmiss durch den Vorstand.
die Mitgliedschaft erlischt auch durch besondere Vorkommnisse ( Tod etc...).
Die Mitgliedschaft kann auch durch grobe Verstöße gegen diese Satzung beendet werden.

9. Die Vorstandswahlen werden einmal im Jahr in der Jahreshauptversammlung durchgeführt.

10. Zu den Pflichten eines jeden Mitgliedes gehört es diese Satzung zu respektieren und einzuhalten.
Zu den Pflichten gehört auch das erscheinen auf der Jahreshauptversammlung es sei denn es liegt ein außerordentlicher Grund vor.
Zu den Pflichten gehört es auch die Kontakte unter den Mitgliedern zu pflegen.
Zu den Pflichten eines jeden Mitgliedes gehört es auch sich auf Veranstaltungen ordentlich und gesittet zu verhalten.
Zu den Pflichten zählt auch die Meinung anderer zu Respektieren.

11.Im Club und Privatleben haben sich alle Mitglieder loyal gegenüber zu stehen.
Es werden keine abfääigen Bemerkungen oder Lästereien unter den Mitgliedern geduldet.
Wer Probleme hat mit einem Mitglied soll sich sofort an den Vorstand wenden.

12. Zum Treffen wird gemeinschaftlich und in Kolonne gefahren.
Vom Treffen weg genauso.
Auf dem Treffen hat man sich so zu Verhalten das man jedem Ärger aus dem Weg geht.

13. Bei Satzungsverstößen kann es zu Empfindlichen Geldstrafen bis zum Ausschluss aus dem Club kommen.
Das Strafmaß wird je nach Vergehen in einer Sondersitzung des Vorstands beschlossen.
Diese Strafen bleiben aber im möglichen Rahmen des Betroffenen.
Auch ein auffälliges Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr wird nicht geduldet und kann mit Strafe belegt werden.
 
 
   
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